Studienabschluss
Sie sind an der Universität Graz hauptzugelassen? Ihr Studienabschluss steht kurz bevor? Gratulation! Bis Sie Ihr Abschlusszeugnis und Ihren Sponsionsbescheid in Händen halten können, sind ein paar administrative Abläufe und Fristen zu beachten. Wir haben diese hier für Sie zusammengefasst.
Sie sind an einer anderen Bildungseinrichtung im Verbund hauptzugelassen? Wenden Sie sich bezüglich der Zeugnisausstellung bitte an diese Bildungseinrichtung.
Welche Schritte muss ich für den Abschluss des Bachelorstudiums beachten?
- Alle Leistungen des Curriculums müssen im Curriculum Support dem Studium zugeordnet sein und als positiv absolviert aufscheinen. Können Sie Leistungen nicht selbst zuordnen, wenden Sie sich an die zuständige Referent:in.
- eine positive Beurteilung der Bachelorarbeit muss vorliegen (Informationen zur Einreichung)
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, schicken Sie bitte eine E-Mail an das Prüfungsreferat mit Angabe Ihrer Matrikelnummer und bitten Sie um Zeugnisausstellung.
Es dauert zwischen zwei und drei Wochen bis Sie Ihr digital signiertes Abschlusszeugnis an Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse zugestellt bekommen. Anschließend können Sie sich für das Masterstudium in der Studienabteilung weitermelden.
Welche Schritte muss ich für den Abschluss des Masterstudiums beachten?
Um festzustellen, ob alle Voraussetzungen zum Studienabschluss erfüllt sind, beachten Sie bitte folgendes:
- alle Leistungen des Curriculums müssen im Curriculum Support dem Studium zugeordnet sein und als positiv absolviert aufscheinen. Können Sie Leistungen nicht selbst zuordnen, wenden Sie sich an die zuständige Referent:in.
- eine positive Beurteilung der Masterarbeit liegt vor oder ist in Bearbeitung (Informationen zur Einreichung der Masterarbeit)
Bitte melden Sie sich zur Überprüfung Ihres Curriculum Supports spätestens drei bis vier Wochen vor der geplanten kommissionellen Masterprüfung per E-Mail.
Wie melde ich mich zur kommissionellen Masterprüfung an?
Wird Ihre Masterarbeit an einer anderen Bildungseinrichtung im Verbund betreut, erfolgt die Anmeldung zur kommissionellen Masterprüfung an der dortigen Bildungseinrichtung.
WANN?
Nach der erfolgreichen Absolvierung aller im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen und Leistungen und nach positiver Beurteilung der Masterarbeit können Sie sich zur kommissionellen Masterprüfung anmelden.
WIE?
WER?
Der Prüfungssenat setzt sich bei der Masterprüfung aus folgenden Personen zusammen:
- Vorsitzende:r - Auswahl erfolgt am Institut/Zentrum (wenn Erst- und Zweitprüfer:in habilitiert sind, ist dies für den/die Vorsitzende:n nicht zwingend nötig)
- Erstprüfer:in - ist der/die Betreuer:in der Masterarbeit (Erstprüfer:in muss habilitiert sein, außer es erfolgte vorab eine Ausnahmegenehmigung durch den/die (Vize-)Studiendekan:in bei der Themenbekanntgabe der Masterarbeit)
- Zweitprüfer:in - wird von Ihnen aus dem Fachgebiet des anderen Unterrichtsfachs/der Spezialisierung oder den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen gewählt (auch der/die Zweitprüfer:in muss habilitiert sein)
WO?
Bitte wenden Sie sich bezüglich der Raumsuche an das jeweils zuständige Institut/Zentrum Ihres/Ihrer Betreuer:in. Das Anmeldeformular ist vollständig ausgefüllt spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin an lehramtsstudien(at)uni-graz.at zu schicken.
FRISTEN?
Das Gutachten über die Masterarbeit des/der Betreuer:in muss mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin am Prüfungsreferat aufliegen. Die Prüfungsanmeldung muss ebenfalls 14 Tage vor dem geplanten Termin im Prüfungsreferat aufliegen!
ABLAUF?
Informationen zur Dauer und zum Ablauf der Prüfung entnehmen Sie bitte Ihrem Curriculum.
Achtung - Fristen!
Zwischen Einreichung der Arbeit und der Masterprüfung: mindestens 4 Wochen
Der Zeitraum zwischen der Einreichung der Masterarbeit und der Masterprüfung darf vier Wochen nicht unterschreiten.
Zwischen Gutachten und Masterprüfung: mindestens 2 Wochen
Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens des/der Betreuer:in am Prüfungsreferat absolviert werden.
Zwischen Überprüfung des Curriculum Supports und Masterprüfung: mindestens 3 Wochen
Bitte melden Sie sich spätestens drei bis vier Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin am Prüfungsreferat, damit Ihr Curriculum Support überprüft werden kann.
Zwischen Anmeldung zur Masterprüfung und dem Prüfungstermin: mindestens 2 Wochen
Die Anmeldung zur Masterprüfung muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin erfolgen.
Abschlussdatum Bachelorstudium = Datum der letzten Prüfung für das Studium
Abschlussdatum Masterstudium = Datum der kommissionellen Masterprüfung
Studienabschluss im Sommersemester bis 31.10.
Schließen Sie Ihr Studium im Sommersemester bis zum 31.10. ab, ist eine Inskription für das Wintersemester nicht mehr notwendig.
Studienabschluss im Wintersemester bis 31.3.
Schließen Sie Ihr Studium im Wintersemester bis zum 31.3. ab, ist eine Inskription für das Sommersemester nicht mehr notwendig.
Abschlusszeugnis und Sponsionsbescheid
Das Abschlusszeugnis wird immer von der Bildungseinrichtung Ihrer Hauptzulassung ausgestellt.
Das Abschlusszeugnis wird von der/dem zuständigen Vize-/Studiendekan:in digital signiert und Ihnen per E-Mail (ausschließlich an die Uni-E-Mail-Adresse) zugestellt. Den Sponsionsbescheid erhalten Sie anschließend in der Studienabteilung. Dort können Sie sich auch zur feierlichen Sponsion (dem universitären Festakt) anmelden.