Anerkennung einer (Auslands-)Praxis
Mit einem Praktikum können Sie Gelerntes vertiefen oder neue Perspektiven auf Studieninhalte gewinnen. Sie können Praktika im Rahmen Ihrer Freien Wahlfächer oder als Teil Ihres Curriculums (Pflichtpraktikum) absolvieren.
Eine berufsorientierte/facheinschlägige Praxis muss jedoch bereits vorab mittels Formular genehmigt/anerkannt werden.
- Informationen zum Ausmaß eines Pflichtpraktikums entnehmen Sie Ihrem Curriculum.
- Eine Woche Vollbeschäftigung entspricht 1,5 ECTS-Punkten.
- Für die Freien Wahlfächer können insgesamt maximal 12 ECTS-Punkte anerkannt werden, falls in Ihrem Studium weniger als 12 ECTS-Punkte an Freien Wahlfächern vorgesehen sind, entsprechend weniger.
Beachten Sie die unterschiedlichen Abläufe und Zuständigkeiten für
Pflichtpraktikum
Pflichtpraktika werden von der/dem zuständigen Anerkennungsbeauftragten genehmigt.
Vor dem Praktikum
- Füllen Sie Seite 1 und 2 des Formulars (pdf) aus.
- Holen Sie die Unterschrift des/der zuständigen Anerkennungsbeauftragten ein.
Nach dem Praktikum
- Lassen Sie die absolvierte Praxis durch den Betrieb/die Einrichtung bestätigen (Formular Seite 3).
- Geben Sie das bereits vorab genehmigte Formular (Seite 1 bis 2) inkl. Bestätigung des Betriebs/der Einrichtigung (Seite 3 bzw. 4) bei dem/der zuständigen Anerkennungsbeauftragten ab.
- Die Eingabe und Freischaltung des Praktikums in UNIGRAZonline erfolgt am Institut von der/dem zuständigen Anerkennungsbeauftragten (Ausnahme UF Geographie: Eingabe durch die zuständige Referentin am Prüfungreferat für Lehramtsstudien).
Freies Wahlfach
Praktika für die Freien Wahlfächer werden von der/dem zuständigen (Vize-)Studiendekan:in genehmigt.
Vor dem Praktikum
- Füllen Sie Seite 1 und 2 des Formulars (pdf) aus.
- Schicken Sie es an lehramtsstudien(at)uni-graz.at.
Nach dem Praktikum
- Lassen Sie die absolvierte Praxis durch den Betrieb/die Einrichtung (Formular Seite 3) bestätigen.
- Schicken Sie diese Bestätigung mit Angabe Ihrer Matrikelnummer an lehramtsstudien(at)uni-graz.at.
- Die Eingabe und Freischaltung des Praktikums in UNIGRAZonline erfolgt durch die Referentin am Prüfungsreferat.
- Die Zustellung der Genehmigung erfolgt ausschließlich an die von der Universität Graz zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse.
Pädagogisch Praktische Studien (PPS) im Bachelor und Master Lehramt
Informationen erhalten Sie am Zentrum für Pädagogische Praktische Studien an der PH Steiermark
Pädagogisches Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich (Master Lehramt)
Informationen zum Praktikum finden Sie auf der Website des Zentrums für PPS an der PH Steiermark (Informationen über die Praktika).
Nach Absolvierung des Praktikums ist ein Antrag auf Anerkennung in UNIGRAZonline zu stellen. Hier finden Sie ein Beispiel für einen richtig erfassten Antrag.
Bitte schicken Sie Ihren Antrag inklusive der Praktikumsbestätigung und des Praktikumsberichts an lehramtsstudien(at)uni-graz.at. Durch Ihr persönliches Erscheinen beim Prüfungsreferat wird die Bearbeitung nicht beschleunigt.
Bearbeitungsdauer: 3 bis 6 Wochen
Die Leistung eines außerordentlichen Zivildienstes / Freiwilligen Sozialjahres ist als berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer anerkennbar.