Anerkennungen von Prüfungen und Praktika
Sie haben eine Leistung (ECTS) nicht im Rahmen Ihres Studiums absolviert und wollen diese anerkennen lassen? Sie möchten eine Praxis genehmigen und anerkennen lassen? Dann finden Sie hier alle nötigen Infos dazu!
Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?
Über die App "Meine Anerkennungen/Leistungsnachträge" in UNIGRAZonline und anschließende Übermittlung des Antrags an lehramtsstudien(at)uni-graz.at.
Anleitung für die Antragsstellung
FAQ zur Erstellung von Vorausbescheiden für Auslandsaufenthalte
Wie kann ich eine (Auslands-)Praxis genehmigen und anerkennen lassen?
Hier finden Sie das Formular und weitere Informationen.
Bitte beachten Sie:
- Ordnen Sie Ihre Leistungen in der App "Mein Studium" zu. Ist eine Zuordnung dort nicht möglich, ist für diese Leistungen ein Antrag auf Anerkennung zu stellen.
- Bei Umstieg in ein neues Studium (neue Studienkennzahl) ist jedenfalls ein Antrag auf Anerkennung zu stellen.
- Curricula und Äquivalenzlisten
- Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten ist für jedes Unterrichtsfach, die Bildungswissenschaftlichen Grundlagen (BWG) und den Pädagogisch Praktischen Studien (PPS) ein eigener Antrag zu erstellen (siehe Anleitung).
- Prüfungen, die Sie im Rahmen Ihres Lehramtsstudiums an einer anderen Bildungseinrichtung im Verbund absolvieren, werden mittels automatischem Prüfungsdatenaustausch übermittelt und müssen daher nicht anerkannt werden, siehe Leistungsnachträge in der App "Meine Anerkennungen/Leistungsnachträge".
- Bachelor- und Masterarbeiten werden nicht anerkannt.
- Es dürfen nur ursprünglich absolvierte Prüfungen anerkannt werden, keine Anerkennung von anerkannten Leistungen zulässig. Bei Schwierigkeiten bitte vorab bei uns melden!
- FAQ zu den Curricula ab Studienjahr 2026/27
- Umstieg von 21W/24W auf 26W: Damit ein Äquivalenzeintrag der Bachelorarbeit für das Bachelorseminar erfolgen kann, muss diese jedenfalls im alten Curriculum VOR dem Umstieg eingereicht und beurteilt sein! Für den Äquivalenzeintrag nach dem Umstieg schicken Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer an lehramtsstudien(at)uni-graz.at und bitten um Eintrag.
Wie reiche ich den Antrag ein?
Durch den Eintrag in UNIGRAZonline gilt der Antrag noch nicht als eingereicht. Bitte schicken Sie Ihren Antrag zusätzlich an lehramtsstudien(at)uni-graz.at. Durch Ihr persönliches Erscheinen am Prüfungsreferat wird die Bearbeitung nicht beschleunigt.
Bei inhaltlichen Fragen zur Anerkennung, wenden Sie sich bitte an die/den Anerkennungsbeauftragte:n Ihres Unterrichtsfaches.
Gesetzliche Grundlage : § 78 UG 2022 (Anerkennungen) und § 63 (9) UG 2002 (Vorausgenehmigung)
Nachdem Sie den Anerkennungsantrag im Prüfungsreferat eingereicht haben (per E-Mail oder Einwurf im Postkasten vor dem Prüfungsreferat), wird der Antrag kontrolliert, protokolliert und der/dem Anerkennungsbeauftragten sowie der/dem CuKo-Vorsitzenden zur Genehmigung vorgelegt.
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer: ca. 3 bis 6 Wochen
Max. gesetzliche Bearbeitungsdauer: 2 Monate
Nachdem der Bescheid von der/dem CuKo-Vorsitzenden unterzeichnet wurde, wird Ihnen dieser per E-Mail (ausnahmslos an die von der Universität Graz zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse für Studierende) zugestellt.