Masterprüfung
Anmeldung
Nach der erfolgreichen Absolvierung aller im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen und Leistungen (Erst- und Zweitfach) und nach positiver Beurteilung der Masterarbeit können Sie sich zur kommissionellen Masterprüfung anmelden. Wenn Ihr/e Betreuer/in an der der Universität Graz angestellt ist müssen Sie sich mit diesem Formular (pdf) (Ort und Vorsitz sind bitte im Sekretariat des jeweiligen Instituts zu erfragen) anmelden. Bitte schicken Sie das Formular an lehramtsstudien(at)uni-graz.at. Die Anmeldung sowie das Gutachten über die Masterarbeit müssen mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin im Prüfungsreferat für Lehramtsstudien aufliegen.
Ist Ihr/e Betreuer/in nicht an der Universität Graz angestellt, sondern an einer anderen Bildungseinrichtung im Verbund, so ist die Anmeldung dort einzureichen.
Auszug aus dem Curriculum
- Das Masterstudium wird mit einer kommissionellen Masterprüfung abgeschlossen, die aus zwei Teilen besteht und eine Prüfungsdauer von insgesamt 45 bis 60 Minuten umfasst. Der erste Teil umfasst eine Prüfung aus dem Fachgebiet der Masterarbeit inklusive der Defensio der Masterarbeit. Für den zweiten Teil der Prüfung muss ein Fachgebiet aus dem anderen Unterrichtsfach (Fachwissenschaft, Fachdidaktik), aus der Spezialisierung oder aus den Bildungs-wissenschaftlichen Grundlagen gewählt werden, sofern die beiden letzteren nicht Prüfungsgebiet des ersten Teils sind.
- Die Prüfungskommission besteht aus drei PrüferInnen, wobei jedenfalls der/die BetreuerIn der Masterarbeit sowie eine fachlich geeignete Person für den zweiten Prüfungsteil als PrüferInnen zu bestellen sind. Der/die dritte PrüferIn führt den Vorsitz.
- Voraussetzung für die Anmeldung zur kommissionellen Masterprüfung sind der Nachweis der positiven Ablegung aller Prüfungen des Masterstudiums, der erfolgreichen Absolvierung der Praxis sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
- Um eine positive Beurteilung der Masterprüfung zu erlangen, müssen beide Teile der Prüfung positiv beurteilt werden. Wird ein Teil der Masterprüfung negativ beurteilt, so ist nur der negativ beurteilte Teil der Prüfung zu wiederholen.