Anerkennungen
Hier finden Sie Informationen zum administrativen Ablauf von Prüfungsanerkennungen von der Beantragung bis zur Ausstellung des Bescheides.
Prüfungsanerkennungen beziehen sich auf den § 78 UG 2002 und § 63 (9) UG 2002.
Bei inhaltlichen Fragen zur Anerkennung, wenden Sie sich bitte an die/den Curriculakommissions-Vorsitzende/n (CuKo-Vorsitzende/n) bzw. Anerkennungsbeauftragte/n Ihres Unterrichtsfaches.
WICHTIGE INFORMATIONEN:
- Leistungen, die vor der Zulassung zum Studium absolviert wurden, sind innerhalb der ersten beiden gemeldeten Semester anzuerkennen.
- Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen seit 1.1.2011 keine Diplom- bzw. Masterarbeiten mehr anerkannt werden. Auch Bachelorarbeiten werden nicht anerkannt.
- Äquivalenzen für das Bachelorstudium Lehramt
- FAQ zur Erstellung von Vorausbescheiden
ANLEITUNGEN:
- SPO-Detailanleitung für Anerkennungen von Prüfungen (pdf)
- SPO-Kurzanleitung für Anerkennung von Prüfungen
BEANTRAGUNG:
Bitte schicken Sie Ihren Antrag an lehramtsstudien(at)uni-graz.at. Durch Ihr persönliches Erscheinen beim Prüfungsreferat wird die Bearbeitung nicht beschleunigt.
Nachdem Sie den Anerkennungsantrag beim Prüfungsreferat eingereicht haben (per E-Mail oder Einwurf im Postkasten vor dem Prüfungsreferat), wird der Antrag kontrolliert und protokolliert und der/dem CuKo-Vorsitzenden zur Genehmigung vorgelegt.
Nach Bearbeitung von der/dem CuKo-Vorsitzenden wird der Bescheid aus UNIGRAZonline generiert.