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Anerkennungen

Hier finden Sie Informationen zum administrativen Ablauf von Prüfungsanerkennungen von der Beantragung bis zur Ausstellung des Bescheides.
Prüfungsanerkennungen beziehen sich auf den § 78 UG 2002 und § 63 (9) UG 2002.

Bei inhaltlichen Fragen zur Anerkennung, wenden Sie sich bitte an die/den Curriculakommissions-Vorsitzende/n (CuKo-Vorsitzende/n) bzw. Anerkennungsbeauftragte/n Ihres Unterrichtsfaches.


WICHTIGE INFORMATIONEN:


ANLEITUNGEN:

BEANTRAGUNG:

Bitte schicken Sie Ihren Antrag an lehramtsstudien(at)uni-graz.at. Durch Ihr persönliches Erscheinen beim Prüfungsreferat wird die Bearbeitung nicht beschleunigt.

Nachdem Sie den Anerkennungsantrag beim Prüfungsreferat eingereicht haben (per E-Mail oder Einwurf im Postkasten vor dem Prüfungsreferat), wird der Antrag kontrolliert und protokolliert und der/dem CuKo-Vorsitzenden zur Genehmigung vorgelegt.

Nach Bearbeitung von der/dem CuKo-Vorsitzenden wird der Bescheid aus UNIGRAZonline generiert.

Die Bearbeitung dauert ungefähr 3 bis 6 Wochen. Maximale Bearbeitungsdauer: 2 Monate.

Nachdem der Bescheid von der/dem CuKo-Vorsitzenden unterzeichnet wurde, wird Ihnen dieser per E-Mail (ausnahmslos an die von der Universität Graz zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse) zugestellt.

Kontakt

Prüfungsreferat für Lehramtsstudien
Universitätsplatz 3, Parterre, 8010 Graz -> Telefonnummern siehe Ansprechpartnerinnen

Web:lehramtsstudien.uni-graz.at

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