Ergänzungsprüfungen Latein und Griechisch
Für die folgenden Unterrichtsfächer müssen Sie einen Nachweis von Latein- bzw. Griechischkenntnissen erbringen. Bis wann und wo diese spätestens nachzuweisen sind, haben wir hier für Sie gelistet.
Die Kurse und Ergänzungsprüfungen werden auch bei treffpunkt sprachen angeboten.
Nachweis von Lateinkenntnissen
für die Unterrichtsfächer Bosnisch/Kroatisch/Serbisch; Französisch; Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung; Griechisch; Italienisch; Katholische Religion; Russisch; Spanisch
Lateinkenntnisse sind Modulvoraussetzung - siehe Curriculum
für die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch, Slowenisch
- ab Curriculum 19W: Lateinkenntnisse sind Modulvoraussetzung - siehe Curriculum
- Curriculum 18W Inskription im SS 2018, WS 2018/19 oder SS 2019: Latein ist Voraussetzung und vor Abschluss des Bachelorstudiums (vor der letzten Prüfung im Studium) zu erbringen.
- Curriculum 18W Inskription im WS 2017/18: Latein ist keine Voraussetzung
für das Unterrichtsfach Latein
Lateinkenntnisse sind vor der Inskription nachzuweisen.
Nachweis von Griechischkenntnissen
für das Unterrichtsfach Latein
Griechischkenntnisse sind Modulvoraussetzung - siehe Curriculum
für das Unterrichtsfach Griechisch
Griechischkenntnisse sind vor der Inskription nachzuweisen.
Wie und wo ist der Nachweis zu erbringen?
Der Nachweis kann durch die erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 6 UBVO 1998 entspricht, oder durch die erfolgreiche Absolvierung von Latein bzw. Griechisch an höheren Schulen im Ausmaß von zehn Wochenstunden erfolgen.
Die Kurse und Ergänzungsprüfungen werden auch bei treffpunkt sprachen angeboten.
Nachweiserbringung bei der Inskription
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Wenn Sie den Latein- bzw. Griechischnachweis bereits vor der Inskription erbracht haben, ist dieser in der Studienabteilung bei der Inskription vorzulegen. Es wird in Ihrer Studierendenkartei ein dementsprechender Vermerk hinterlegt.
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Der Eintrag in der App "Mein Studium (Curriculum Support)" erfolgt automatisch nach Ende der Inskriptionsfristen (Wintersemester: bis Ende Dezember; Sommersemester: bis Ende April).
Nachweiserbringung mit Externistenprüfung
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Wenn Sie Latein bzw. Griechisch während Ihres Studiums als Exernistenprüfung an einer Schule ablegen, ist der Nachweis in der Studienabteilung vorzulegen. Es wird in Ihrer Studierendenkartei ein dementsprechender Vermerk hinterlegt.
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Damit der Nachweis auch in der App "Mein Studium (Curriculum Support)" als positiv absolviert eingetragen wird, schicken Sie den Nachweis zusätzlich per E-Mail an das Prüfungsreferat für Lehramtsstudien.
Nachweiserbringung über treffpunkt sprachen
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Wenn Sie Latein bzw. Griechisch während Ihres Studiums bei treffpunkt sprachen absolvieren, erfolgt der Eintrag in Ihrer Studierendenkartei und der App "Mein Studium (Curriculum Support)" automatisch nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung bis spätestens 4 Wochen nach der Prüfung.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich:
Amtsrätin Christina Hörzer
Referatsleiterin +43 316 380 - 2288
Prüfungsreferat für Lehramtsstudien
Universitätsplatz 3, 8010 Graz