Vor dem Studium
Liste aller Unterrichtsfächer an der Universität Graz
Warum? Wo? Wie? Wann? Eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Ihr erster Schritt zum Lehramtsstudium im Entwicklungsverbund Süd-Ost. Informationen und Termine zum Aufnahmeverfahren
Nach erfolgreicher Absolvierung des Aufnahmeverfahrens müssen Sie in der Studienabteilung Ihr gewähltes Lehramtsstudium inskribieren
Weitere Tipps für Ihr Lehramtsstudium
Curriculum Support
Die App "Mein Studium (Curriculum Support)" in UNIGRAZonline gibt Ihnen einen Überblick über Ihr Studium, Ihre Lehrveranstaltungen und Ihren Studienfortschritt. Ihre absolvierten Leistungen müssen Sie laufend in der App selbst zuordnen. Wir unterstützen Sie dabei mit einer Anleitung.
Wenn Sie eine Wahloption wieder rückgängig machen möchten oder eine Leistung umbuchen möchten, wenden Sie sich bitte an lehramtsstudien(at)uni-graz.at.
STEOP - Die Studieneingangs- und Orientierungsphase
Die STEOP soll einen Überblick über die Inhalte Ihres Studiums vermitteln. Bis sie abgeschlossen ist, also alle Lehrveranstaltungen daraus positiv absolviert wurden, können Sie weitere Prüfungen in einem Umfang von maximal 22 ECTS vorziehen (gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen). In der App "Mein Studium (Curriculum Support)" können Sie jederzeit einsehen, wie viele ECTS Sie bereits vorgezogen haben (siehe STEOP-Anmeldecheck - Klick auf rotes X).
Mindeststudienleistung
Folgendes gilt für Bachelorstudien die ab Wintersemester 2022/23 begonnen wurden:
- Sie müssen in den ersten vier Semestern Ihres Studiums mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten erbringen. Anerkennungen werden nur dann auf die Mindeststudienleistung angerechnet, wenn die der Anerkennung zugrundeliegende Prüfung während der betreffenden Semester abgelegt wurde.
- ECTS-Anrechnungspunkte für das Erreichen der Mindeststudienleistung nach vier Semestern können im Wintersemester bis zum 31. Oktober und im Sommersemester bis zum 31. März erbracht werden. Für die Berechnung der Zahl der ECTS-Anrechnungspunkte ist der Zeitpunkt der Absolvierung der Leistung maßgeblich.
- Semester, für die eine Beurlaubung vorliegt, sind in die festgelegten vier Semester nicht einzurechnen.
- Die Zulassung zum Studium erlischt mit 1. November bzw. mit 1. April, wenn Sie die Mindeststudienleistung nicht erbracht haben.
- Diese Bestimmung gilt nicht für Studierende mit einer Behinderung gemäß § 3 BGStG.
Erweiterungsstudium
Informationen zum Erweiterungsstudium finden Sie in Ihrem Curriculum.
Der Abschluss des Erweiterungsstudiums darf nicht vor Abschluss des Hauptstudiums erfolgen. Sie müssen keine Bachelor- und Masterarbeit verfassen. Im Erweiterungsstudium Master ist keine Masterprüfung abzulegen. Für den Abschluss eines Erweiterungsstudiums erhalten Sie keinen akademischen Grad.