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Kommissionelle Lehrveranstaltungsprüfung

Haben Sie eine Prüfung oder prüfungsimmanente Lehrveranstaltung leider drei Mal negativ absolviert, muss der letzte bzw. vierte Antritt kommissionell erfolgen.

Eine Anmeldung zur Prüfung bzw. zur Lehrveranstaltung ist in UNIGRAZonline nicht mehr möglich und muss mittels Formular am Prüfungsreferat für Lehramtsstudien erfolgen.

Bitte beachten Sie die unten angeführten Punkte.

Studierende sitzen konzentriert in einem Seminarraum und schreiben eine kommissionelle LV-Prüfung {f:if(condition: 'Monkey Business - stoke.adobe.com', then: '©Monkey Business - stoke.adobe.com')}
©Monkey Business - stoke.adobe.com

Sie sind berechtigt negativ beurteilte Prüfungen drei Mal zu wiederholen. 

Ab der zweiten Wiederholung (3. Antritt) können Sie eine kommissionelle Abhaltung beantragen, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird.
Ebenfalls ab der zweiten Wiederholung können Sie beantragen, dass die Beurteilung der Teilnahme an einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung in einem Prüfungsvorgang erfolgen soll.

Die dritte Wiederholung (4. Antritt) ist jedenfalls kommissionell zu absolvieren.

Anmeldeformular
Schicken Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular per E-Mail an das Prüfungsreferat.

Einreichfristen
Prüfung:
zwei Wochen vor dem Prüfungstermin
Wiederholung einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter: spätestens zur regulären Anmeldefrist der Lehrveranstaltung

Auch die kommissionelle Prüfung hat laut der für die Lehrveranstaltung festgelegten Prüfungsmethode zu erfolgen (siehe Lehrveranstaltung-Detailansicht, Beurteilungsschema in UNIGRAZonline).

Eine abweichende Prüfungsmethode können Sie nur beantragen, wenn Sie eine länger andauerende Behinderung nachweisen, die Ihnen die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.

Sie haben das Recht die Prüfer:innen der Kommission vorzuschlagen. Sollten Sie Hilfe bei der Suche nach geeigneten Prüfer:innen benötigen, wenden Sie sich bitte an den/die Lehrveranstaltungsleiter:in oder das Institutssekretariat.

Schriftliche Prüfung
Termin mit Lehrveransaltungsleiter:in vereinbaren und Unterschiften von drei Prüfer:innen einholen. Die Unterschrift des/der zuständigen (Vize-)Studiendekan:in brauchen Sie nicht einzuholen.

Mündliche Prüfung
Termin mit drei Prüfer:innen und dem/der zuständigen (Vize-)Studiendekan:in vereinbaren und alle Unterschriften einholen

Vorletzter Antritt
Sollten Sie den vorletzten Antritt kommissionell absolvieren wollen, besteht der Prüfungssenat aus nur drei Personen (zwei Prüfer:innen und ein/e Vorsitzende:r vom Institut)

Bei der dritten und letzten Wiederholung (4. Antritt) der Lehrveranstaltung, muss vor dem Besuch der Lehrveranstaltung eine Prüfungskommission eingesetzt werden. Unabhängig davon, ob Sie die Lehrveranstaltung wiederholen oder einen Antrag auf Prüfung in einem Prüfungsakt stellen.

Bei der zweiten Wiederholung (3. Antritt) können Sie eine kommissionelle Abhaltung nur beantragen, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird (d. h. dass Sie eine Prüfung ablegen, anstatt die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen). Dies ist mit dem/der LV-Leiter:in zu vereinbaren.

Bei Wiederholung der gesamten Lehrveranstaltung übergibt der/die LV-Leiter/in alle von Ihnen erbrachten Teilleistungen an die anderen Prüfer:innen der Prüfungskommission, die diese ebenfalls beurteilen.

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular im Prüfungsreferat. Siehe auch "Zusammensetzung der Prüfungskommission".

§ 66 (4) und § 68 (1) Z 3 UG
Die Zulassung zu einem Studium erlischt, wenn die oder der Studierende bei einer für ihr oder sein Studium vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten zulässigen Wiederholung negativ beurteilt wurde.

Prüfungsmethode, Prüfungen in einem Prüfungsvorgang, Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen
Richtlinie über die Durchführung kommissioneller Prüfungswiederholungen vom 1.10.2019

Prüfungskommission
Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen

Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich:

Amtsrätin
Christina Hörzer

Referatsleiterin
christina.hoerzer(at)uni-graz.at

+43 316 380 - 2288
Prüfungsreferat für Lehramtsstudien
Universitätsplatz 3, 8010 Graz

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8010 Graz
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