Masterarbeit
Die Masterarbeit ist an jener Bildungseinrichtung (BE) einzureichen an welcher der/die Begutachter/in angestellt ist.
- Ist Ihr/e Begutachter/in an der Universität Graz angestellt, erfolgt die Einreichung in UNIGRAZonline.
- Ist Ihr/e Begutachter/in an einer anderen Bildungseinrichtung angestellt, erkundigen Sie sich bezüglich des Einreichungsprozesses dort.
- Ist Ihre Hauptzulassung an der Universität Graz, aber Ihr/e Begutachter/in nicht, müssen Sie zusätzlich zur Einreichung an der anderen BE die Einreichung auch in UNIGRAZonline durchführen.
ARBEIT
- Achtung: Aus Datenschutzgründen darf keine ehrenwörtliche Erklärung in der Arbeit sein!
- So muss das Titelblatt der Masterarbeit [Mustertitelblatt (pdf)] aussehen!
- Auszug aus der ÖNorm
ABSTRACT
Laut Beschluss der Studiendekane vom 07.07.2009 ist jede/r Studierende verpflichtet vor der Abgabe einer Abschlussarbeit eine Kurzfassung (Abstract) auf Deutsch und auf Englisch (je max. 2000 Zeichen inkl. Leerzeichen) anzufertigen, sowie in der Originalsprache der Arbeit, sollte diese eine dritte sein.
EINREICHEN
Die Abstracts und die Arbeit (im Format PDF/A) sind im UNIGRAZonline über die Applikation "Meine Abschlussarbeiten" hochzuladen. Alle Pflichtfelder (siehe "Formelle Erfordernisse nicht erfüllt") müssen ausgefüllt werden.
Nach dem Erfassen klicken Sie auf "Jetzt einreichen", Ihr/e Betreuer/in wir automatisch per E-Mail informiert, dass die Abstracts freizugeben sind. Ist Ihr/e Betreuer/in nicht an der Universität Graz angestellt, informieren Sie das Prüfungsreferat umgehend von der Einreichung per E-Mail an lehramtsstudien(at)uni-graz.at.
Genaue Anleitung für die Eingabe
Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin kann zusätzlich einen Ausdruck Ihrer Masterarbeit verlangen. Dieser Ausdruck ist direkt bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin abzugeben.
SPERRE der Abschlussarbeit
Wenn durch die Veröffentlichung der Arbeit wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen gefährdet wären, können Sie eine Sperre der Abschlussarbeit für maximal 5 Jahre beantragen. Während der Sperrdauer ist Ihre Abschlussarbeit nicht öffentlich zugänglich. Bitte füllen Sie dazu den Antrag auf Sperre der Masterarbeit aus und schicken Sie diesen per E-Mail umgehend nach der Einreichung der Arbeit in UNIGRAZonline an lehramtsstudien(at)uni-graz.at.
PLAGIATSPRÜFUNG
Ihre hochgeladene und in UNIGRAZonline eingereichte Abschlussarbeit (PDF/A) wird nach der Freigabe durch Ihre/n Betreuer/in einer Plagiatsprüfung unterzogen.
FOLGENDE FRISTEN GILT ES ZU BEACHTEN! Beschluss der StudiendekanInnen und des Studiendirektors vom 7.7.2009. Dieser Beschluss tritt mit Beginn des Sommersemesters 2010, 1. März 2010, in Kraft. |
Zwischen Einreichung der Arbeit und der Prüfung: 4 Wochen Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten.
Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen der/des Gutachten/s beim Prüfungsamt oder dem Dekanat absolviert werden.
Wie lange kann die Beurteilung der Arbeit dauern? Lt. Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen" § 38 (9) hat der/die Betreuer/in die Arbeit innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen.
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Anlässlich Ihres bevorstehenden Abschlusses haben Sie für Zwecke der Bildungsstatistik gemäß § 9 Bildungsdokumentationsgesetz BGBl. I Nr. 12/2002 in der geltenden Fassung Angaben zu Ihrem Abschluss und zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten zu machen.
Diese Statistik muss ausgefüllt sein, bevor Sie Ihren Sponsionsbescheid in der Studienabteilung abholen.
Dauer: 5 min