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Kommissionelle Lehrveranstaltungsprüfung

Für die Absolvierung einer kommissionellen Prüfung müssen Sie ein Anmeldeformular ausfüllen.

  • Schriftliche Prüfung: Termin mit Prüfer/innen vereinbaren + deren Unterschriften einholen
  • Mündliche Prüfung, letzter Antritt: zusätzlich Unterschrift der/des (Vize-)Studiendekan/in (Vorsitz beim letzten Antritt, siehe Prüfungsantritte/Prüfungssenat)
  • Deadline für Anmeldung: spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsreferat per E-Mail einreichen

Wiederholung einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter:

  • vollständig ausgefülltes Formular beim Prüfungsreferat per E-Mail einreichen
  • Deadline: spätestens zur regulären Anmeldefrist der Lehrveranstaltung

Sie sind berechtigt negativ beurteilte Prüfungen drei Mal zu wiederholen. Wenn Sie vor dem 1.10.2011 zum ersten Mal angetreten sind, dürfen Sie die negativ beurteilte Prüfung vier Mal wiederholen.

  • Ab der zweiten Wiederholung (3. Antritt) können Sie die Prüfung kommissionell absolvieren.
  • Ab der dritten Wiederholung (4. Antritt) müssen Sie die Prüfung jedenfalls kommissionell wiederholen.

  • vorletzter Prüfungsantritt: Zwei Prüfer/innen und ein/e Vorsitzende/r
  • letzter Prüfungsantritt: Drei Prüfer/innen und der/die (Vize-)Studiendekan/in führt automatisch den Vorsitz

Das gilt auch bei einer Wiederholung einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter.

Wichtige Änderung ab 1.10.2022

Erklärung im Video.

Mit 1.10.2022 treten die studienrechtlichen Bestimmungen des neuen UG in Kraft. Eine sehr wichtige Änderung betrifft den § 66 (4) UG.

Studierende welche ab dem 1.10.2022 zu einer letzten Wiederholung einer Prüfung im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)antreten und diese negativ absolvieren, werden dauerhaft vom Studium an der Universität Graz ausgeschlossen.

Bisher war es so, dass Studierende bei einem STEOP-Ausschluss befristet (drei Semester) vom Studium ausgeschlossen wurden. Diese Regelung gilt noch für alle Studierenden, welche bis spätestens 30.09.2022 die letzte Antrittsmöglichkeit einer STEOP-Prüfung negativ absolvieren.

Wenn Sie sich im Herbst in dieser Situation befinden sollten (letzter möglicher Antritt bei der STEOP bis spätestens 30.9.22 negativ absolviert) können Sie eine Fortsetzung des Studiums/der Studien (im dann aktuellen Studienplan) nach Ablauf der 3-semestrigen Sperrfrist (=Wintersemester 2023/24) der Studienabteilung bekannt geben. Nach diesem Übergangszeitraum ist jedenfalls eine Neuzulassung nach erfolgtem STEOP-Ausschluss ausgeschlossen!

Wir bitten Sie dies in Ihrem eigenen Interesse in Ihrer aktuellen Semester- bzw. Prüfungsplanung zu berücksichtigen!

Prüfungsmethode, Prüfungen in einem Prüfungsvorgang, Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen

Richtlinie des Studiendirektors über die Durchführung kommissioneller Prüfungswiederholungen vom 1.10.2019

Prüfungskommission

Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen § 26

Kontakt

Christina Hörzer
Prüfungsreferat für Lehramtsstudien Universitätsplatz 3, EG 8010 Graz
Telefon:+43 (0)316 380 - 2288

Web:http://lehramtsstudien.uni-graz.at/de/die-koordinationsstelle/oeffnungszeiten/

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