Curriculakommissionen
... haben folgende Aufgaben:
- Wahl und Abberufung einer/eines Vorsitzenden
- Erlassung und Änderung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge
- die Stellungnahme zu Anträgen auf Zulassung zu individuellen Bachelor-, Master- und Diplomstudien,
- die Abgabe von Empfehlungen an die Studiendekanin/den Studiendekan betreffend die Durchführung der Curricula,
- Erstellung des Entwurfs für ein studienplankonformes Lehrangebot für die Studiendekanin/den Studiendekan. Die Curricula-Kommission hat die Leiterinnen/Leiter der betroffenen Subeinheiten anzuhören.
- Mit der Erlassung von Vorausbescheiden (§ 36), mit der Anerkennung von Prüfungen (§ 78 UG 2002) sowie der Praxis (§ 16 Abs. 2, § 17) beauftragt die Studiendirektorin/der Studiendirektor die Vorsitzenden der facheinschlägigen Curricula-Kommission und/oder die zuständige Studiendekanin/den zuständigen Studiendekan bzw. die Vizestudiendekaninnen/Vizestudiendekane.
Vorsitzende/r der Curriculakommission und Anerkennungsbeauftragte
Kontakt
Prüfungsreferat für Lehramtsstudien
Universitätsplatz 3, Parterre, 8010 Graz
-> Telefonnummern siehe Ansprechpartnerinnen